zur EJ-Kinderschutzrichtlinie (KSR)

Hier findest du eine Sammlung an Fragen, die am häufigsten in Bezug auf die EJ Kinderschutzrichtlinie an EJ Verantwortliche herangetragen wurden und werden...

1. Warum hat die EJÖ eine Kinderschutzrichtlinie verabschiedet?

Weil wir eine Kultur der Achtsamkeit entwickeln und leben wollen. Das bedeutet, dass wir aktiv...
...die Lebenswelten von jungen Menschen wahrnehmen.
...Bewusstsein für alle Formen der Gewalt - im Besonderen sexueller Gewalt - und Grenzverletzungen schaffen.
...Gewalt und Grenzverletzungen entgegentreten.
...Betroffenen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen.

2. Wie kann die Kinderschutzrichtlinie umgesetzt werden?

Indem wir  zu allererst alle EJ-Mitarbeitenden zu diesem Thema schulen - in ein-/mehrtägigen Seminaren.
In der Folge informieren und stärken wir Kinder und Jugendliche, festigen ihr Selbstvertrauen und begleiten sie in ihrer Entwicklung. Dazu gehören auch Beziehungs- und Liebesfähigkeit sowie ein verantwortlicher, aufgeklärter Umgang mit Sexualität. 
Das Spannungsfeld von sexueller Selbstbestimmung und Freiräumen einerseits und gleichzeitigem Schutz vor Gefahren andererseits ist eine besondere Herausforderung.
Der stellen uns in unserer Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Wir fördern die Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen, das Setzen von Grenzen (Nähe und Distanz) sowie zu lernen, diese zu achten und 'STOPP' zu sagen.

3. Traut die EJ ihren - oft langjährigen - Mitarbeitenden nicht? Warum ausgerechnet bei diesem Thema eine verpflichtende Schulung? Machen wir keine gute Arbeit?

Die EJ traut ihren Mitarbeitenden. Anders könnten wir alle nicht so gut und vielfältig arbeiten. Gleichzeitig haben wir uns nachdrücklich für Qualitätsstandards in diesem Punkt entschieden, weil uns der Kinderschutz so wichtig ist. Gleichzeitig werden wir die Seminare so gestalten, dass gerade auch die Erfahrungen der Mitarbeitenden einfließen können und wir voneinander lernen können.

4. Was passiert in den vorgesehenen Kinderschutz-Seminaren?

  • Fakten vermitteln: Hier geht es um gesellschaftliche und rechtliche Fragen rund um das Thema.
  • Austausch ermöglichen: Eigene Erfahrungen (als Mitarbeitende und Person) können zur Sprache kommen, andere Sichtweisen kennen gelernt und der Blick geschärft werden (Achtsamkeit).
  • Handlungsmöglichkeiten erweitern: durch Übungen, Rollenspiele und Infos zur Krisenintervention.

5. Wie reagieren EJ-Mitarbeitenden österreichweit auf die KSR?

Durchwegs sehr positiv: "Endlich kommt das mal zur Sprache!" - "Ich freu mich auf eine ?Auszeit? beim KSR-Seminar und die neuen Impulse!"
Vereinzelt gibt es auch Bedenken oder Unverständnis. Gerade durch den Austausch bei den Seminaren wird die überwiegende Zustimmung und Offenheit in den Gemeinden gefestigt und vereinzelte KritikerInnen umgestimmt.
Gerade viele Jugendliche und junge Erwachsene sehen die Notwendigkeit des Themas und einer Schulung.

6. Was hat es mit der sogenannten "Selbstverpflichtung" auf sich?

Die Selbstverpflichtung beinhaltet 9 Punkte, auf die der Mitarbeitende im Umgang mit Kindern und Jugendlichen achten wird. Diese wird im Idealfall am Ende des besuchten KS-Seminares unterschrieben. (Die Selbstverpflichtung ist Teil der KSR und kann dort nachgelesen werden.)

7. Wer wird die Seminare durchführen?

Derzeit bildet die EJÖ zunächst MultiplikatorInnen aus, die dann für Gemeinden und Regionen Seminare anbieten werden. Eine Liste der MultiplikatorInnen österreichweit sind unter http://www.ejoe.at/kinderschutz/multiplikatorinnen.html zu finden.

8. Wann und wo werden die Seminare stattfinden?

Die Seminare finden regional und überregional das ganze Jahr über statt. Zusätzlich finden auch immer wieder übergeordnete Präventions-Fachtagungen mit verschiedenen KooperationspartnerInnen statt.
[Die aktuellen Termine findest du hier]

9. Wie lange habe ich Zeit um mich als MitarbeiterIn schulen zu lassen?

Unser Horizont ist, dass sich Ende 2018 alle bereits tätigen EJ-Mitarbeitenden entsprechend qualifiziert haben.

10. An wen kann ich mich richten, wenn ich einen konkreten Missbrauchsverdacht habe?

Hierzu gibt es die sogenannten "Vertrauenspersonen". Sie können bei Verdachtsfällen kontaktiert werden und dann kompetent beraten.
[Die Liste aller Vertrauenspersonen findest du hier]

11. Was machen die Germien auf den verschiedenen EJ Ebenen - DJL/JULÖ?

Alle Mitglieder der DJL oder der JULÖ sowie alle haupt- und nebenamtlich Angestellten auf Bundes- und Diözesanebene haben einen speziellen Strafregisterauszug bzgl. Kinder- und Jugendschutz vorgelegt. Einzelne haben bereits Seminare und Fortbildungen zum Thema besucht.

12. Wer zahlt die Kosten für die Seminare und das alles?

Ein Großteil der Kosten wird von der EJÖ und den Diözesan-EJs getragen. Zusätzlich werden Subventionen beantragt. Darüber hinaus empfehlen wir den Gemeinden bzw. EJs vor Ort einen Betrag für die KSR-Seminare im Budget einzuplanen.

FAQ - Frequently Asked Questions